Seitenbereiche

Höheres Kurzarbeitergeld

Anhebung der Sozialleistungen in der Corona Krise

Inhalt

Sozialschutz-Paket II

Der Bundesrat hat im Mai 2020 dem „Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“, kurz „Sozialschutz-Paket II“ zugestimmt. Das Gesetzespaket beinhaltet u. a. eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten Monat um 10 % auf 70 % der Bemessungsgrundlage. Die Erhöhung gilt für Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld für eine um mindestens 50 % reduzierte Arbeitszeit beziehen. Ab dem siebten Monat erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 80 %. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten jeweils 7 % mehr.

Stand: 29. Juli 2020

Bild: xyz+ - stock.adobe.com

Wir über uns

Steuerberaterin Sabine Houben & Partner mbB - Ihre Steuerberaterin und Fachberaterin für Int. Steuerrecht mit Sitz in Stolberg. Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie uns unverbindlich via Kontaktformular!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.