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Steuerliche Eckpunkte des Koalitionsvertrages

Punkt 3 des Koalitionsvertrages „Solide Finanzen“

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Punkt 3 des Koalitionsvertrages „Solide Finanzen“

Koalitionsvertrag

Am 27.11.2013 haben sich CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag auf wesentliche Punkte geeinigt und der Öffentlichkeit verkündet. Der Vertrag steht unter dem Motto „Deutschlands Zukunft gestalten“. Der 185 Seiten umfassende Vertrag enthält in Punkt 3 wesentliche Eckpunkte, die „solide Finanzen“ versprechen sollen. Die Parteien haben sich dabei darauf verständigt, „das Steuerrecht in einer sich verändernden Welt kontinuierlich“ fortzuentwickeln. Sie wollen „zugleich aber eine hohe Planungssicherheit für die Steuerzahler wie für die öffentliche Hand erreichen“. Neben der vorausgefüllten Steuererklärung und dem Ausbau der elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten mit der Finanzverwaltung (siehe oben) seien insbesondere folgende steuerpolitische Aussagen erwähnt:

  • Faktorverfahren bei Ehegatten
    Der Faktor soll künftig nicht mehr jährlich, sondern für mehrere Jahre festgelegt werden. Grundsätzlich soll eine Änderung des Faktors nur noch dann notwendig werden, wenn sich die Einkünfte bzw. die Einkünfteverteilung in nicht nur geringem Ausmaß ändert.
  • Selbstveranlagungsverfahren:
    Die Koalition möchte das sogenannte Selbstveranlagungsverfahren fortentwickeln. Dabei soll mit der Körperschaftsteuer begonnen werden.
  • Nichtanwendungserlasse und Rückwirkung von Steuergesetzen:
    Ein großes Ärgernis unter den Steuerexperten bilden die zahlreichen Nichtanwendungserlasse, mit denen die Finanzverwaltung die steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs praktisch ausschaltet. Laut Koalitionsvertrag sollen solche Erlasse künftig restriktiv gehandhabt werden. Gleiches gilt für die immer zahlreicher werdende rückwirkende Anwendung von Steueränderungsgesetzen. Die Regierungsparteien wollen die Rückwirkung „im verfassungsrechtlichen Rahmen auf die Sicherung von Steuersubstrat und die Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Steuersparmodellen“ beschränken.
  • Selbstanzeige:
    Angesichts der 20.156 Selbstanzeigen mit Schweizer oder Liechtensteiner Bezug, die die Finanzämter bundesweit bis Ende Oktober zählten, verwundert es nicht, dass dieses Thema ebenfalls aufgegriffen wurde. Die strafbefreiende Selbstanzeige soll als solches beibehalten, die Bedingungen sollen aber verschärft werden. Ein Ansatzpunkt nach dem Koalitionsvertrag ist, die Wirkung der Selbstanzeige künftig von den vollständigen Angaben zu den steuerrechtlich unverjährten Zeiträumen (zehn Jahre) abhängig zu machen.

Stand: 19. Dezember 2013

Bild: B. twystydigi - Fotolia.com

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