Seitenbereiche

Solidaritätszuschlag: Vorerst keine Abschaffung

Finanzausschuss lehnt Vorschlag ab

Inhalt

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag wurde zunächst 1991 befristet für ein Jahr eingeführt. Die Mehreinnahmen sollten unter anderem zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit beitragen. Seit 1995 wird der Solidaritätszuschlag unbefristet zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit erhoben. Der Solidaritätszuschlag beträgt seit 1998 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer. In der Vergangenheit mehrten sich Stimmen, der Solidaritätszuschlag sei verfassungswidrig und müsse abgeschafft werden. Der Finanzausschuss lehnte jedoch in seiner Sitzung am 28.11.2018 entsprechende Vorstöße diverser Oppositionsparteien ab. Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, den Zuschlag ab 2021 abzusenken.

Stand: 27. Dezember 2018

Bild: morganka - stock.adobe.com

Wir über uns

Steuerberaterin Sabine Houben & Partner mbB - Ihre Steuerberaterin und Fachberaterin für Int. Steuerrecht mit Sitz in Stolberg. Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie uns unverbindlich via Kontaktformular!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.