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Spezialgebiet Erbschaft- und Schenkungssteuer, Testamentsvollstreckung

Inhalt

Eine fachkundige Beratung bei der Planung der erbrechtlichen Nachfolge, macht es möglich gesetzliche Spielräume zu nutzen und dadurch die Vermögensübertragung finanziell auf eine solide Basis zu stellen. Mit unseren Experten gelingt ein erfolgreicher Generationenwechsel ohne Streitigkeiten und in Ihrem Sinne. Auf Wunsch stehen wir Ihnen im Erbfall als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.

Den richtigen Zeitpunkt wählen!

Je früher Sie sich Gedanken um Ihre Nachfolge machen und diese regeln, umso besser können Streitigkeiten um die Erbschaft vermieden werden und steuerliche Vorteile optimal ausgeschöpft werden! Dazu kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an. Wir sind für Sie da, und beraten und begleiten Sie vertraulich in diesem oft schwierigen Prozess. Mit unserem Know-how und unserer Erfahrung klären wir all Ihre offenen Fragen und Unklarheiten zum Thema Erbschaft- und Schenkungssteuer. Mit Sorgfalt und Umsicht planen wir alles rund um Ihre Nachfolge und Ihr Erbe – ganz in Ihrem Sinne.  

Wann ist eine Testamentsvollstreckung notwendig?

Es gibt Situationen, bei denen wir zu einer Testamentsvollstreckung raten. Dies betrifft  z. B. Fälle mit minderjährigen Erben oder bei zu erwartenden Auseinandersetzungen aufgrund der Erbregelung. Kommen Sie zu uns und sprechen Sie mit uns über Ihre Fragen und Anliegen in Sachen Nachfolgegestaltung. Wir beraten Sie gerne.

Profitieren Sie von unserem Know-how!

Unser Leistungsangebot:

  • Beratung bei der Nachfolgegestaltung
  • Planung des Generationswechsels
  • Gestaltung der Vermögensnachfolge
  • Testamentsvollstreckung
  • Steueroptimale Planung Unternehmensübergabe und -nachfolge
  • Berechnung der voraussichtlichen Schenkungssteuer- oder Erbschaftsteuerbelastung
  • Durchführung notwendiger Anzeigen und Begleitung im Besteuerungsverfahren

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